Influenza-Impfung beim Pferd
Welche Abstände die LPO für Turnierpferde vorschreibt, ab wann nach der Impfung gestartet werden darf und was die Impfkommission für Pferde ohne Turnier empfiehlt.
Vom Team von Buddy Solution · Stand Oktober 2026, geprüft gegen das Merkblatt der FN zur LPO (Stand 4/2024), ihre Angaben online (Stand 07.03.2025) und die Impfleitlinie der StIKo Vet (Stand 06.01.2025)
Wer auf ein Turnier nach LPO will, braucht für sein Pferd einen lückenlosen Impfschutz gegen Influenza. Die Pflicht steht in § 66 (1.7) LPO, die Fristen regeln die Durchführungsbestimmungen dazu. Die Deutsche Reiterliche Vereinigung fasst sie auf ihrer Seite Influenza-Impfung bei Pferden zusammen. Daraus stammen die Angaben unten.
Die Fristen nach LPO
| Schritt | Frist |
|---|---|
| 1. Impfung | Beginn der Grundimmunisierung |
| 2. Impfung | mindestens 28 und höchstens 70 Tage nach der 1. Impfung |
| 3. Impfung | höchstens 6 Monate und 21 Tage nach der 2. Impfung |
| Wiederholungsimpfung | danach im Abstand von höchstens 6 Monaten und 21 Tagen |
| Start während der Grundimmunisierung | frühestens 14 Tage nach der 2. Impfung |
| Start nach der 3. oder einer Wiederholungsimpfung | frühestens 7 Tage danach |
Die 21 Tage sind als Spielraum gedacht. Wer den halbjährlichen Termin hält, hat ihn für einen kranken Tierarzt oder ein verschobenes Turnier noch übrig.
Wenn eine Frist gerissen ist
War ein Pferd noch nie geimpft, nicht ordnungsgemäß grundimmunisiert oder lagen zwischen zwei Impfungen mehr als 6 Monate und 21 Tage, muss es nach Angabe der FN vor dem nächsten Turnierstart neu grundimmunisiert werden. Bis zum nächsten Start vergehen dann mindestens 42 Tage: zwei Impfungen im Abstand von mindestens 28 Tagen und danach 14 Tage Wartezeit.
Einen Ersatzweg nennt das Merkblatt der FN zu den Durchführungsbestimmungen (Stand 4/2024): Fehlen Angaben zur Grundimmunisierung oder war die Impfvergangenheit unregelmäßig, genügt es, wenn das Pferd in den letzten drei Jahren mindestens sechsmal regelmäßig, also im Abstand von höchstens 6 Monaten und 21 Tagen, nachweislich geimpft wurde.
Kontrolliert wird am Equidenpass. Der Tierarzt trägt jede Impfung mit Unterschrift und Stempel ein, der Turniertierarzt prüft die Einträge bei der Anreise oder jederzeit während der Prüfung.
Was die Impfkommission empfiehlt
Für alle Pferde, auch ohne Turnier, gibt die Ständige Impfkommission Veterinärmedizin am Friedrich-Loeffler-Institut eine Leitlinie zur Impfung von Pferden heraus (5. Auflage, Stand 06.01.2025). Sie zählt Tetanus, Influenza und Herpes (EHV) zu den Impfungen, gegen die jedes Pferd geschützt sein sollte. Die Grundimmunisierung besteht jeweils aus drei Impfungen, danach gelten diese Abstände:
| Impfung | Wiederholung |
|---|---|
| Influenza | alle 6 Monate; bei geringem Risiko ohne Turniere und größere Pferdeansammlungen bis zu 12 Monate |
| Herpes (EHV-1/4) | alle 6 Monate |
| Tetanus | alle 2 bis 3 Jahre |
Für Fohlen empfiehlt die Leitlinie die erste Impfung mit etwa 6 Monaten, die zweite 4 bis 6 Wochen später und die dritte gegen Influenza und Herpes 6 bis 7 Monate danach. Die dritte Tetanus-Impfung folgt 12 bis 14 Monate nach der zweiten. Für Turnierpferde verweist sie ausdrücklich auf die Vorschriften der Verbände, also auf die Tabelle oben.
Impftermine im Stall in EquileBuddy
Impfungen werden in EquileBuddy als Ereignis am Pferd eingetragen. Daraus rechnet das Programm, wann die nächste fällig ist:
- Voreingestellt sind Influenza 182 + 21 Tage, Herpes 182 Tage und Tetanus 730 Tage, dazu Wurmkur, Hufbeschlag und Zahnkontrolle. Weicht der Tierarzt ab, lässt sich das Intervall je Eintrag ändern.
- Eine Liste zeigt, welche Pferde in den nächsten Wochen fällig oder schon überfällig sind.
- Kommt der Tierarzt für alle, legt der Stall einen Sammeltermin für alle Pferde, nur die Schulpferde oder nur die Einsteller an. Die Besitzer der Einstellerpferde bekommen dazu eine Nachricht aufs Handy.
- Vor einem Turnier prüft EquileBuddy am Pferd die Influenza-Impfungen nach dem Merkblatt der FN: die Abstände der Grundimmunisierung, die Wiederholung nach höchstens 6 Monaten und 21 Tagen in Kalendermonaten gerechnet, die Wartezeit von 7 bzw. 14 Tagen vor dem Start und den Ersatzweg mit sechs Impfungen in drei Jahren. Dazu zeigt es, ob der Equidenpass als vorgelegt vermerkt ist und ob die FN-Eintragung gilt.
Was das Programm noch nicht kann: Es schickt keine eigene Erinnerung, wenn eine Impfung fällig wird. Die Fälligkeiten stehen in der Liste. Die Turnierprüfung ist eine Auskunft mit Gründen und sperrt nichts. Sie erschließt aus den Abständen, welche Impfung die erste, zweite oder dritte war, weil ein Eintrag das nicht eigens festhält. Maßgeblich bleibt der Eintrag des Tierarztes im Equidenpass.
Stand Oktober 2026. Grundlagen: § 66 (1.7) LPO mit Durchführungsbestimmungen, Merkblatt der FN zur LPO 2024 (Stand 4/2024), zusammengefasst von der FN auf pferdesport-deutschland.de (Stand 07.03.2025); Leitlinie zur Impfung von Pferden der StIKo Vet am FLI, 5. Auflage (Stand 06.01.2025). Diese Seite ersetzt keine tierärztliche Beratung. Über das Impfschema für euer Pferd entscheidet der Tierarzt, über die Startberechtigung die LPO in der jeweils gültigen Fassung.
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